Hermann Hauser Guitar Foundation
Förderung | Antragstellung

Die Hermann Hauser Guitar Foundation bearbeitet Anträge nur im Rahmen ihrer veröffentlichten Förderprojekte. Anträge können schriftlich und jederzeit ohne weitere Formerfordernisse an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Die Anträge sollen so abgefasst sein, dass sie sowohl dem Stiftungskuratorium als auch den von ihr evt. zu Rate gezogenen Gutachtern ein verständliches und gut vorstellbares Bild des geplanten Vorhabens vermitteln.

Die Stiftung wahrt hinsichtlich der Begutachtung aller Projektvorschläge strikte Vertraulichkeit.

Einzelheiten zu Voraussetzungen und zur jeweiligen Zielsetzung eines Förderprojektes finden sich für die Antragstellung in den einzelnen „Merkblättern für Antragsteller“, die für jedes Förderprojekt vorliegen.
Für darüber hinausgehende spezielle Fragen zur Antragstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Der Striftungsrat entscheidet über die Anträge in der Regel zweimal Mal jährlich in Sitzungen und darüber hinaus zwischen den Sitzungen in einem schriftlichen Verfahren. Über Projekte innerhalb eines bestimmten Rahmens, die keine grundsätzlichen Fragen aufwerfen, entscheidet der Vorstand.

Im Falle einer Bewilligung werden die Mittel zur eigenverantwortlichen Verwendung überlassen. Zu den Bewilligungsgrundsätzen gehört, dass die Hermann Hauser Guitar Foundation außer einem rechnerischen Nachweis über die Verwendung der Mittel inhaltliche Berichte erwartet, die erkennen lassen, wie sich das Projekt entwickelt. Ferner legt sie ausdrücklich Wert darauf, dass Bewilligungsempfänger die Ergebnisse von Fördervorhaben der Öffentlichkeit zugänglich machen. Dabei ist auf die Unterstützung durch die Hermann Hauser Guitar Foundation hinzuweisen. Grundsätzlich ist mit der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung konstruktiv zusammenzuarbeiten.